Landesförderung der Gemeinden zum Spitalsabgang Link zur Förderung

Das Land Vorarlberg gewährt den 96 Vorarlberger Gemeinden einen Beitragszuschuss zu den von ihnen geleisteten 40 %igen Spitalsbeiträgen zu den endgültigen Spitalsabgängen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Finanzangelegenheiten
finanzen@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Spitalsbeitragsgesetz (SpBG), LGBl.Nr. 8/1987, i.d.F. LGBl.Nr. 52/2016, und Verordnung der Landesregierung über die Höhe des Beitragszuschusses des Landes und die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden (Beitragszuschussverordnung), LGBl.Nr. 62/2016
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065226