Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung an gemeinnützige Einrichtungen Link zur Förderung

Dabei handelt es sich um eine lohnkostenbezogene Förderung für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen. Im Grunde ist es eine Einstiegsförderung, die einen Impuls für einen nachhaltigen Wiedereinstieg liefern soll. Die Zielgruppenzugehörigkeitsprüfung erfolgt durch das AMS Kärnten.

Grundsätzlich werden 25% des Personalaufwandes vom Land und 67% vom AMS getragen. Die verbleibenden 8% der Kosten sind vom Träger selbst zu tragen. Für die Förderungsbasis des Landes gilt eine Höchstgrenze von € 2.500, -- brutto pro Monat. Die Laufzeit der Förderung beträgt grundsätzlich 3 bis 12 Monate.

Die Abwicklung funktioniert im Jahr 2024 über eine gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung an gemeinnützige Einrichtungen. An die TDB werden die gemeinnützigen Träger gemeldet, die einen Lohnkostenzuschuss vom AMS und vom Land Kärnten erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11- Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
05053631111
martin.rossmann@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1065093