Arbeitsstiftungen Link zur Förderung kopieren

Arbeitsstiftungen bieten die Möglichkeit einer grundlegenden beruflichen Orientierung und helfen bei der Arbeitssuche.

„Outplacementstiftungen“ aktivieren das Selbsthilfepotential von Personen, die auf Grund von krisenhaften Unternehmensentwicklungen ihren Arbeitsplatz verloren haben.

„Implacementstiftungen“ implementieren meist eine fachspezifische Qualifikation zur Integration in expandierende Unternehmen.

Zielgruppenstiftungen dienen der Höherqualifizierung spezifischer Zielgruppen (Ältere/50+, Frauen, Junge Erwachsene, gering Qualifizierte etc.)  und der spezifischen Hilfestellung bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt.

Mit der Umsetzung von Arbeitsstiftungen in Kärnten ist seit dem Jahr 1992 der „Verein zur Förderung von Kärntner Arbeitsstiftungen“ (VfKA) beauftragt.

Fördergeber für Arbeitsstiftungen und Zielgruppenstiftungen sind das Land Kärnten, das AMS und Unternehmen. Das AMS fördert den Lebensunterhalt der Teilnehmer*innen entweder in Form einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (z.B. bei stiftungsähnlichen Maßnahmen) oder in Form eines Arbeitslosengeldbezuges (bei Stiftungen).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11- Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
05053631111
martin.rossmann@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz, Regierungsbeschlusses der Kärntner Landesregierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Land Kärnten zahlt die Förderung in Form einer Anschlussförderung des AMS auf Grundlage von Abrechnungsunterlagen des Vereins für Kärntner Arbeitsstiftungen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1065085