Förderprogramm Cyber Security Schecks Link zur Förderung

Der Cyber Security Scheck unterstützt Unternehmen dabei, technische Sicherheitsmaßnahmen zu NIS2 umzusetzen und dadurch die Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit ihrer Netz- und Informationssysteme zu stärken. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der technischen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. 

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €. Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts.

Cyber Security Schecks sind eine Maßnahme des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT) des BKA in Kooperation mit der FFG.

Weitere Informationen finden Sie unter: Cyber Security Schecks 2023 | FFG

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-2716
erich.herber@ffg.at
http://www.ffg.at

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Nach Abschluss des Projekts und Zahlung aller Rechnungen zugekaufter Leistungen ist ein Endbericht im eCall zu legen. Die Endberichtlegung muss spätestens einen Monat nach Projektende erfolgen.

Rechtsgrundlage

FFG-Offensiv-Richtlinie-2022 - über beihilfefähige Vorhaben kann bis 30.06.2024 entschieden werden
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Cybersicherheit in KMUs (NIS-2)

Referenznummer

1065069