Förderprogramm Cyber Security Schecks Link zur Förderung

Der Cyber Security Scheck unterstützt österreichische kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitsmaßnahmen im Bereich Cybersicherheit umzusetzen und sich auf die neuen Sicherheitsanforderungen vorzubereiten. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Ziel ist es, das Bewusstsein für Cybersicherheit zu stärken und die Cyberabwehrfähigkeit der Netz- und Informationssysteme der Unternehmen zu verbessern.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €. Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts.

Cyber Security Schecks sind eine Maßnahme des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT) des BKA in Kooperation mit der FFG.

Weitere Informationen finden Sie unter: Cyber Security Schecks 2024 | FFG

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-2716
erich.herber@ffg.at
http://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Nach Abschluss des Projekts und Zahlung aller Rechnungen zugekaufter Leistungen ist ein Endbericht im eCall zu legen. Die Endberichtlegung muss spätestens einen Monat nach Projektende erfolgen.

Rechtsgrundlage

FFG-Offensiv-Richtlinie 2024-2026 – über beihilfefähige Vorhaben kann bis 31.12.2026 entschieden werden
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Cybersicherheit in KMUs

Referenznummer

1065069