Förderung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Link zur Förderung

Zielgruppe dieser Maßnahme sind Personen, die am 1. Arbeitsmarkt nicht integriert und als arbeitssuchend gemeldet sind. Ziel ist es, mehr Ein-Personen-Unternehmen bei der Personaleinstellung ihrer ersten Mitarbeiter*in und der ersten Expansionsphase zu unterstützen. Die Grundlage bildet das AMS-Programm „Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen“, welches eine Förderung bis zu 25 % des Jahresbruttoentgeltes durch das AMS vorsieht, wenn EPU´s Arbeitnehmer*innen welche zuvor mind. 2 Wochen arbeitslos gemeldet waren, beschäftigen. Das Land Kärnten gewährt hier eine Anschlussförderung an das AMS in Höhe von 25% der Jahres-Bruttolohnkosten wobei die Höhe des Landesanteiles mit € 5.000,- begrenzt ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung- Abteilung 11- Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
05053631111
martin.rossmann@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Anschlussförderung an das AMS-Programm „Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen"

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

150.000 Mio. Euro

Referenznummer

1065051