Beihilfen zur Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung Link zur Förderung

Das Land Tirol fördert:

  • die Verbesserung und Überwachung der Qualität tierischer Produkte
  • das Erreichen von Zuchtfortschritten bei wichtigen Leistungsmerkmalen von Nutztieren unter Erhaltung der Rassenvielfalt
  • eine standortgerechte und absatzorientierte Erzeugung von tierischen Qualitätsprodukten zur Schaffung und Nutzung von Marktchancen
  • Aufwendungen für das Entfernen und Beseitigen von Falltieren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Agrarwirtschaft
agrarwirtschaft@tirol.gv.at

Die Förderauszahlung erfolgt mittels eigenen Zahlungsantrag und Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen.

Die Leistungskontrolle erfolgt über die Evaluierungsvorgaben

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Landwirtschaft in Tirol aus Landesmittel, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

22 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Wertschöpfung im Tierischen Bereich
Fortschritte bei den einzelnen Leistungsmerkmalen

Referenznummer

1064989