Beihilfen zur Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung Link zur Förderung kopieren

Das Land Tirol fördert:

  • die Verbesserung und Überwachung der Qualität tierischer Produkte
  • das Erreichen von Zuchtfortschritten bei wichtigen Leistungsmerkmalen von Nutztieren unter Erhaltung der Rassenvielfalt
  • eine standortgerechte und absatzorientierte Erzeugung von tierischen Qualitätsprodukten zur Schaffung und Nutzung von Marktchancen
  • Aufwendungen für das Entfernen und Beseitigen von Falltieren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Agrarwirtschaft
agrarwirtschaft@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderauszahlung erfolgt mittels eigenen Zahlungsantrag und Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen.

Die Leistungskontrolle erfolgt über die Evaluierungsvorgaben

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Landwirtschaft in Tirol aus Landesmittel, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

22 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Wertschöpfung im Tierischen Bereich
Fortschritte bei den einzelnen Leistungsmerkmalen

Referenznummer

1064989