Beihilfen für Markterschließung und Absatzförderung Link zur Förderung

Das Land Tirol fördert die:

  • Organisation und Durchführung von, sowie die Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben und Messen über Produkte und Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft
  • Durchführung von sonstigen absatzfördernden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Agrarwirtschaft
agrarwirtschaft@tirol.gv.at

Die Förderauszahlung erfolgt mittels eigenen Zahlungsantrag und Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen.

Die Leistungskontrolle erfolgt über die Evaluierungsvorgaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Festigung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte

Referenznummer

1064963