Beihilfen für Markterschließung und Absatzförderung Link zur Förderung

Das Land Tirol fördert die:

  • Organisation und Durchführung von, sowie die Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben und Messen über Produkte und Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft
  • Durchführung von sonstigen absatzfördernden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Agrarwirtschaft
agrarwirtschaft@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderauszahlung erfolgt mittels eigenen Zahlungsantrag und Vorlage von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen.

Die Leistungskontrolle erfolgt über die Evaluierungsvorgaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Festigung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte

Referenznummer

1064963