Energiekostenzuschuss für Unternehmen II (2023) Link zur Förderung kopieren

Ziel des Energiekostenzuschusses ist es den Energiekostenanstieg für in der Hauptsache energieintensive Unternehmen zumindest teilweise abzudecken und die Belastungen durch diese Mehraufwendungen für den Energieverbrauch zu reduzieren. Durch die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit erhalten sowie österreichische Unternehmensstandorte und Betriebsstätten und ihre Arbeitsplätze gesichert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Simon Pumberger
Walcherstraße 11a; 1020 Wien
+43 1 501-75 - 460
s.pumberger@aws.at

Mag. Wolfgang Schönecker
Walcherstraße 11a; 1020 Wien
+43 1 501-75 - 258
w.schoenecker@aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Zuschussuntergrenze: EUR 3.000,-

Zuschussobergrenzen:

  • Basisstufe: EUR 2 Mio.-
  • Berechnungsstufe 2: EUR 4 Mio.
  • Berechnungsstufe 3: EUR 50 Mio.
  • Berechnungsstufe 4: EUR 150 Mio.
  • Berechnungsstufe 5: EUR 50 Mio

Rechtsgrundlage

Richtlinie Energiekostenzuschuss für Unternehmen; Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz - UEZG; BGBl. I Nr. 117/2022 idgF Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine ABl. NR. C/2023/1188 Subsidiär gelten die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014, soweit diese mit der Eigenart der Förderung (insbesondere als Zuschuss in pauschalierter Form samt Beantragung im Nachhinein) vereinbar sind.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2.966 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmensstandorte in der Energiekrise

Referenznummer

1064948