Investitionsbeiträge für die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräte für Feuerwehren Link zur Förderung

Das Land Vorarlberg gewährt als Träger von Privatrechten Förderungen zur Beschaffung von Einsatzgeräten für Feuerwehren aus Mitteln des Katastrophenfonds. Förderungswerber können nur der Landesfeuerwehrverband (für Normal- und Sonderausstattungen), die Gemeinden (für Sonderausstattung) und eingeschränkt Betriebe mit einer Betriebsfeuerwehr (für Sonderausstattungen) sein. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
6900 Bregenz, Römerstraße 15
05574-511
Inneres@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Feuerpolizeiwesen im Lande Vorarlberg (Feuerpolizeiordnung)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,65 Mio. Euro

Referenznummer

1064880