Investitionsbeiträge an Gemeinden für Feuerwehren Link zur Förderung

Das Land Vorarlberg (Landesfeuerwehrfonds) gewährt als Träger von Privatrechten im Rahmen der im Voranschlag zur Verfügung stehenden Mittel an Vorarlberger Gemeinden Förderungen für ihre feuerpolizeiliche Aufwendungen, z.B. Anschaffung von Sirenen, Erstellung von Löschwasserversorgungsanlagen, von Sprechfunkgeräten und Funkalarmierung, Feuerwehrkraftfahrzeugen, Lösch-, Rettungs- sowie Hilfsgeräten, Neu- und Umbauten von Gerätehäusern, Einrichtungen für Gerätehäuser und Anschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
6900 Bregenz, Römerstraße 15
05574-511
Inneres@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Feuerpolizeiwesen im Lande Vorarlberg (Feuerpolizeiordnung); Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Förderungen für feuerpolizeiliche Aufwendungen der Gemeinden aus Mitteln des Landesfeuerwehrfonds (LFF-Richtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,8 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhaltung bzw. Verbesserung der Ausstattung der Feuerwehren

Referenznummer

1064864