Das Land Vorarlberg (Landesfeuerwehrfonds) gewährt als Träger von Privatrechten im Rahmen der im Voranschlag zur Verfügung stehenden Mittel an Vorarlberger Gemeinden Förderungen für ihre feuerpolizeiliche Aufwendungen, z.B. Anschaffung von Sirenen, Erstellung von Löschwasserversorgungsanlagen, von Sprechfunkgeräten und Funkalarmierung, Feuerwehrkraftfahrzeugen, Lösch-, Rettungs- sowie Hilfsgeräten, Neu- und Umbauten von Gerätehäusern, Einrichtungen für Gerätehäuser und Anschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
- Öffentlichen Einrichtungen