Förderung von Breitband-Hochleistungszugängen für Privathaushalte Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Förderung unterstützt das Land Salzburg Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung einer hochleistungsfähigen Breitbandanbindung im Bundesland Salzburg.

Gefördert werden passive Komponenten zur Erschließung von Gebäuden oder Baugrundstücken mittels Glasfaser (FTTH, FTTB) oder Koaxialhybridkabel. Sollten diese kabelgebundenen hochleistungsfähigen Breitbandanbindungen am Standort nur mittels verhältnismäßig hohen Investitionskosten ermöglicht werden, ist im Einzelfall eine Förderung alternativer Breitbandtechnologien (z.B. Richtfunk) möglich.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20408 - Ländliche Entwicklung und Bildung
laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 11.07.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Kostenabrechnung hat in Form einer Vorlage der projektbezogenen Rechnungskopien sowie
der zugehörigen Zahlungsbestätigungen ehestmöglich nach Fertigstellung des Projektes zu
erfolgen. Allfällige Eigenleistungsaufstellungen sind beizulegen.

Beim Einreichen der Abrechnungsunterlagen sind Rechnungen samt Zahlungsnachweisen über die getätigten Investitionen vorzulegen.

Zudem erfolgt eine Stichprobenkontrolle vor Ort.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Salzburg für die Förderung von Breitband-Hochleistungszugängen für Privathaushalte
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1064856