Das Förderansuchen ist spätestens drei Monate nach Rechnungsdatum der förderfähigen Leistung zu stellen. Bei förderfähigen Eigenleistungen ist der Antrag spätestens drei Monate nach erbrachter Eigenleistung zu stellen. Belege die länger als drei Monate vor Antragsdatum zurückliegend datiert sind, können zur Förderung nicht mehr anerkannt werden.
Gefördert wird in Gebieten des Bundeslandes Salzburg, die laut Breitbandatlas des Bundes eine Versorgung von weniger als 100 Mbit/s aufweisen und keine Ausbauprojekte in Planung sind.
1. Förderungswerber/innen:
Natürliche Personen, welche Eigentümer oder Mieter von Gebäuden oder Baugrundstücken im Bundesland Salzburg sind. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers schriftlich nachweisen. Unternehmen sind von der gegenständlichen Förderung nicht umfasst.
2. Förderungsvoraussetzungen:
Gefördert werden passive Komponenten zur Erschließung von Gebäuden oder Baugrundstücken mittels Glasfaser (FTTH, FTTB) oder Koaxialhybridkabel. Sollten diese kabelgebundenen hochleistungsfähigen Breitbandanbindungen am Standort nur mittels verhältnismäßig hohen Investitionskosten ermöglicht werden, ist im Einzelfall eine Förderung alternativer Breitbandtechnologien (z.B. Richtfunk) möglich.
Wird ein Koaxialkabelanschluss errichtet, ist bei den Grabungsarbeiten verpflichtend ein Hybridkabel oder Leerrohr mitzuverlegen. Bei der Erschließung eines Gebäudes ist die Hauseinführung des Hybridkabels bzw. des Leerrohrs sicherzustellen. Dies ermöglicht einen späteren Glasfaserausbau ohne erhebliche Investitionskosten bzw. umfangreiche Grabungsarbeiten.
3. Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Direktzuschuss in der Höhe von bis zu 50 % der vom Förderwerber getragenen förderfähigen Errichtungs- und Herstellungskosten für den hochleistungsfähigen Breitbandinternetanschluss. Das Projektvolumen (brutto) muss mindestens 1.000 € betragen. Die maximalen anrechenbaren Projektkosten pro anzubindenden Gebäude bzw. zu erschließendem Baugrundstück betragen 6.000 €.
Über die genaue Förderintensität entscheidet die Förderungsabwicklungsstelle auf Basis der vom Land Salzburg jährlich zur Verfügung gestellten Mittel sowie innerhalb der durch die gegenständliche Richtlinie festgelegten Grenzen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Die Antragsstellung erfolgt mittels des dafür vorgesehenen Online-Formulars bei der
Förderabwicklungsstelle. Das Förderansuchen ist spätestens drei Monate nach Rechnungsdatum
der förderfähigen Leistung zu stellen. Bei förderfähigen Eigenleistungen ist der Antrag spätestens
drei Monate nach erbrachter Eigenleistung zu stellen. Belege die länger als drei Monate vor Antragsdatum zurückliegend datiert sind, können zur Förderung nicht mehr anerkannt werden.
Ein Antrag auf Förderung kann ganzjährig eingebracht werden. Die dem Förderantrag anzuschließenden Unterlagen sind im Antragsformular angeführt.