Im Rahmen dieser Förderung werden wirtschaftliche Maßnahmen gefördert, welche sich an bestehende Unternehmen aller Branchen richten, insbesondere:
- Investitionsförderungen
- Wachstumsförderungen
- Beratungen und sonstige Dienstleistungen für Unternehmen
- Qualitätsverbesserungen in Unternehmen
- Haftungsübernahmen für Unternehmen
- Digitalisierungsoffensiven in Unternehmen
- Nahversorgungsprogramme
- betriebliche Innovationsförderungen (mit wirtschaftlichen Fokus) sowie Marktüberführung von Forschungsergebnissen.
- Förderungen für Betriebsneugründungen oder Betriebsübernahmen
- Beratungen für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
Hinweise:
- Für Förderungen, die sich gezielt nur an die Tourismus- und Freizeitbranche bzw. an landwirtschaftliche Betriebe richten, ist jeweils eine eigene Förderungsschiene auszuwählen ("Tourismusförderungen für Unternehmen bzw. "Landwirtschaft").
- Für Förderungen von thermischen Sanierungen von Betriebsgebäuden bzw. Energieeffizienz bei Betriebsgebäuden ist eine eigene Förderungsschiene auszuwählen ("Erneuerbare Energie und Energieeffizienzmaßnahmen").