NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag Link zur Förderung

Das Land Niederösterreich gewährt gemäß § 5 des NÖ Familiengesetz, LGBl. 3505 idgF., Tagesmüttern bez. Tagesvätern einen Zuschuss (NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag) zu den Kosten der Vormittagsbetreuung von Kindern bis zu 3. Geburtstag und den Kosten der Tagesrandzeitenbetreuung von nicht schulpflichtigen Kindern ab dem 3. Geburtstag, wenn die Bestimmungen des NÖ Kinderbetreuungsgesetztes 1996 LGBl. 5065 idgF. und der Tagesmütter-/väter Verordnung LGBL 5065/1 idgF. eingehalten werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
kinderbetreuung@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at/noe/index.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Familiengesetz, LGBl. 3505 idgF, NÖ Kinderbetreuungsgesetz, LGBl. 5065 idgF, NÖ Tagesmütter-/väter Verordnung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1064336