Errichtung von Mietwohnungen/Heimplätzen - Förderdarlehen für besondere Anforderungen, Kredit Link zur Förderung

Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Mietwohnungen und Heimplätzen (Hauptförderung) gewährt werden.

Für Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen zur Abdeckung wesentlicher, nachweisbarer Mehrkosten, insbesondere bei Vorliegen unvermeidbarer erschwerender Umstände bei der Bauführung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien

+43 1 4000-748 40
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at.
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) Neubauverordnung 2007 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Mietwohnungen und Heimplätzen (Hauptförderung) gewährt werden.

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Referenznummer

1064294