Unterstützungsleistung bei unerfülltem Kinderwunsch - natürliche Personen Link zur Förderung kopieren

Seit der Schaffung des Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation (IVF-Fonds) besteht für viele Kinderwunschpaare die Möglichkeit zu einer finanziellen Unterstützung, wenn Behandlungen durch bestimmte Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (Maßnahmen der In-vitro-Fertilisation) zur Erfüllung des Kinderwunsches medizinisch notwendig sind.

Bei schlechtem Spermiogramm besteht die Möglichkeit Sammenzellen durch Hoden- bzw. Nebenhodenpunktion zu gewinnen. Die Kosten des Eingriffs werden mit einem Pauschalbetrag abgegolten. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Abt. VI/A/2 - rechtliche Fragen
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
irene.hager-ruhs@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html

BMSGPK, Abt. VI/B/9 - budgetäre Fragen
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
johannes.wohlfart@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html

BMSGPK - Abt. VII/A/3 - medizinische Fragen
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
judith.benedics@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.babywunsch-klinik.at/uploads/Hoh2uHzB/ivf-folder_BMG.pdf

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird (IVF-Fonds-Gesetz), BGBl. I Nr. 180/1999 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Unterstützungsleistung bei unerfülltem Kinderwunsch

Referenznummer

1064260