Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Vor 08. März 2021 erfolgte keine technische Trennung zwischen der Allgemeinen Familienbeihilfe (Grundbetrag) und der erhöhten Familienbeihilfe (Erhöhungsbetrag). Bisher wurden die Daten zum Bezug der Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderungen ausschließlich in einem Gesamtbetrag als „erhöhte Familienbeihilfe“ seitens der Finanzverwaltung an die Transparenzdatenbank übermittelt. Dieser Gesamtbetrag umfasste untrennbar die allgemeine Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag. Daher war bei Leistungsangeboten, bei welchen der Bezug von Familienbeihilfe eine Gewährungsvoraussetzung darstellt, diese für die konkrete Berechnung der Leistung erforderlich ist oder diese zum Einkommen hinzuzurechnen ist, bisher jedenfalls die Einsicht in die allgemeine und erhöhte Familienbeihilfe zu verordnen, da ansonsten der Bezug von allgemeiner Familienbeihilfe bei einem Kind mit Behinderung in der Transparenzdatenbank nicht ersichtlich gewesen wäre.
Dieses Leistungsangebot dient für personenbezogene Abfragen für den Zeitraum vor 08. März 2021.