Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der Energiekostenzuschuss gebührt als Beitragsgutschrift bzw. nach Abs. 7 als Einmalzahlung in der Höhe von 410 €.
Die Gutschrift ist im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2023 auf dem Beitragskonto der versicherten Person flüssig zu machen bzw. nach Abs. 7 bis spätestens 30. 9. 2024 auszuzahlen.
Der Energiekostenzuschuss ist unpfändbar.