Burgenländischer Wohnkostendeckel Link zur Förderung

Ziel der Sonderförderaktion ist es, die Leistbarkeit von bereits saniertem oder errichtetem Wohnraum abzusichern.

Gerade in Zeiten hoher Inflation sowie schnell und stark ansteigender Zinsen sollen Wohnobjekte im Burgenland, die von gemeinnützigen Wohnbauträgern errichtet bzw. saniert und an Personen mit Hauptwohnsitz im geförderten Wohnobjekt zur Abdeckung des Wohnbedürfnisses überlassen wurden, leistbar bleiben.

Das Land gewährt dazu nicht rückzahlbare Zinszuschüsse an die burgenländischen gemeinnützigen Wohnbauträger. Diese verzichten in weiterer Folge auf Mieterhöhungen, die sich aufgrund von Zinsanstiegen ergeben hätten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt
Europaplatz1
02682/600
post.a9-wbf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/bauen-/-wohnen-neu/

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2018 – Bgld. WFG 2018, LGBl. Nr. 60/2018 i.d.g.F.; Sonderförderrichtlinie Burgenländischer Wohnkostendeckel
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel der Sonderförderaktion ist es, die Leistbarkeit von bereits saniertem oder errichtetem Wohnraum abzusichern.

Referenznummer

1064104