Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Ziel der Sonderförderaktion ist es, die Leistbarkeit von bereits saniertem oder errichtetem Wohnraum abzusichern.
Gerade in Zeiten hoher Inflation sowie schnell und stark ansteigender Zinsen sollen Wohnobjekte im Burgenland, die von gemeinnützigen Wohnbauträgern errichtet bzw. saniert und an Personen mit Hauptwohnsitz im geförderten Wohnobjekt zur Abdeckung des Wohnbedürfnisses überlassen wurden, leistbar bleiben.
Das Land gewährt dazu nicht rückzahlbare Zinszuschüsse an die burgenländischen gemeinnützigen Wohnbauträger. Diese verzichten in weiterer Folge auf Mieterhöhungen, die sich aufgrund von Zinsanstiegen ergeben hätten.