Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten stellt der Bund im Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz den Bundesländern € 675 Millionen zur Verfügung. Dem Land NÖ kommen aus diesen Mitteln rund € 127,9 Millionen
zu. Aus dieser Summe wurde bereits der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss - 1. Tranche (rund € 79 Millionen) abgewickelt und eine Förderung für Einrichtungen mit Wohnversorgung (rund € 4 Millionen) beschlossen. Die
verbleibenden rund € 45 Millionen sollen nunmehr an rund 1/3 der niederösterreichischen Haushalte ausgeschüttet
werden. Dazu gewährt das Land NÖ einen von der Haushaltsgröße abhängigen Wohnkostenzuschuss. Der anspruchsberechtigte Personenkreis wird analog zu jenem des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes ausgestaltet. Die
Einkommensgrenze wird mit einem Bruttojahreshaushaltseinkommen von € 20.000,00 für Einpersonenhaushalte und € 50.000,00 für Mehrpersonenhaushalte festgelegt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Haushaltsgröße ab.
Für die erste im Haushalt lebende anspruchsberechtigte Person beträgt die Förderung € 150,00 und für jede weitere hauptgemeldete anspruchsberechtigte Person zusätzlich jeweils € 50,00.