Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Strompreise in Europa sind für Unternehmen am Standort Österreich im Jahr 2022 infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) signifikant gestiegen. Diese indirekten CO2-Kosten bewirken in bestimmten Sektoren oder Teilsektoren eine Zunahme des Risikos einer Verlagerung der Produktionstätigkeiten an Standorte bzw. die Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der Europäischen Union. Besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben.
Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren im Anhang I des SAG 2022 können auf der behilfenrechtlichen Grundlage der Mitteilung betreffend die Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021, ABl. Nr. C 317 vom 25.09.2020 S. 5, in der Fassung der Ergänzung, ABl. Nr. C 528 vom 30.12.2021, S. 1 einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten im Kalenderjahr 2022 erhalten.
Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte, in der abschließenden Auflistung im Anhang 1 Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) genannten Sektoren oder Teilsektoren, herstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr.