Stromkosten-Ausgleich 2022 Link zur Förderung

Die Strompreise in Europa sind für Unternehmen am Standort Österreich im Jahr 2022 infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten)  signifikant gestiegen. Diese indirekten CO2-Kosten bewirken in bestimmten Sektoren oder Teilsektoren eine Zunahme des Risikos einer Verlagerung der Produktionstätigkeiten an Standorte bzw. die Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der Europäischen Union. Besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben.
Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren im Anhang I des SAG 2022 können auf der behilfenrechtlichen Grundlage der Mitteilung betreffend die Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021, ABl. Nr. C 317 vom 25.09.2020 S. 5, in der Fassung der Ergänzung, ABl. Nr. C 528 vom 30.12.2021, S. 1 einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten im Kalenderjahr 2022 erhalten.

Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte, in der abschließenden Auflistung im Anhang 1 Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) genannten Sektoren oder Teilsektoren, herstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dr. Georg Silber
Walcherstraße 11a, 1210 Wien
+43 1 50175 - 407
g.silber@aws.at
https://www.aws.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinien Stromkosten-Ausgleich 2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

233,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

kein direkter Beitrag zu einem Wirkungsziel, Ziel der Förderung ist die Verringerung der Kostenbelastung bei förderungsfähigen Unternehmen aufgrund hoher Strompreiskosten

Referenznummer

1063858