Die Strompreise in Europa sind für Unternehmen am Standort Österreich im Jahr 2022 infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) signifikant gestiegen. Diese indirekten CO2-Kosten bewirken in bestimmten Sektoren oder Teilsektoren eine Zunahme des Risikos einer Verlagerung der Produktionstätigkeiten an Standorte bzw. die Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der Europäischen Union. Besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben.
Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren im Anhang I des SAG 2022 können auf der behilfenrechtlichen Grundlage der Mitteilung betreffend die Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021, ABl. Nr. C 317 vom 25.09.2020 S. 5, in der Fassung der Ergänzung, ABl. Nr. C 528 vom 30.12.2021, S. 1 einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten im Kalenderjahr 2022 erhalten.
Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte, in der abschließenden Auflistung im Anhang 1 Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) genannten Sektoren oder Teilsektoren, herstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr.