Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Vergütungszeitraum (01.05.2022-30.06.2023) steht auf Antrag des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinhabers für Diesel eine pauschalierte MÖSt-Vergütung iHV 0,07 Euro pro Liter zu. Diese soll in Form einer Einmalzahlung 2023 ausgeschüttet werden, sowie ist die Vergütung mit 30 Mio Euro gedeckelt. Die im Mehrfachantrag Flächen angegebenen bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden je nach Nutzungsart in die richtige Kategorie (zB. Ackerland, Weingärten, etc.) eingeordnet. Anhand einer pauschalierten Verbrauchsmenge in L/ha (lt. Verordnung) wird der Verbrauch berechnet und danach mit 0,07 € multipliziert.