Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der Bund gewährt arbeitslosen Personen für jeden Kalendermonat im Zeitraum Juli 2023 bis einschließlich Dezember 2024 für jedes Kind, für das die gleiche Adresse im Zentralen Melderegister als Hauptwohnsitz ausgewiesen ist, eine Sonderzuwendung von 60 Euro.
Die Sonderzuwendungen werden ohne Antrag ausbezahlt.