Mehrlingsgeburtenzuschuss Link zur Förderung kopieren

Das Land Kärnten gewährt Familien anlässlich der Geburt von Mehrlingen eine Förderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt
05053633061
abt13.fampol@ktn.gv.at

Prüfung der eingereichten Unterlagen

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Richtlinie für die Gewährung des Mehrlingsgeburtenzuschusses des Landes Kärnten für Mehrlingsgeburten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1063577