Mehrlingsgeburtenzuschuss Link zur Förderung kopieren

Das Land Kärnten gewährt Familien anlässlich der Geburt von Mehrlingen eine Förderung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt
05053633061
abt13.fampol@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der eingereichten Unterlagen

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Richtlinie für die Gewährung des Mehrlingsgeburtenzuschusses des Landes Kärnten für Mehrlingsgeburten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1063577

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