1. Grundlage für die Zuerkennung von öffentlichen Fördermitteln ist der Subventionsantrag. Der Vordruck liegt bei der Abteilung 13 des Amtes der Kärntner Landesregierung auf.
2. Aus Mitteln des Familienreferates des Amtes der Kärntner Landesregierung können nur solche Vorhaben gefördert werden, die einer im öffentlichen Interesse gelegenen familienpolitischen Maßnahme oder Einrichtung dienen.
3. Förderungen sind nur dann möglich, wenn der Träger des förderungswürdigen Vorhabens oder die daran interessierten Stellen nicht in der Lage sind, dieses Vorhaben aus eigenen Mitteln durchzuführen.
4. Die Gewährung von Fördermittel ist an den Nachweis der Vollfinanzierung des Vorhabens gebunden (Finanzierungsplan).
5. Förderungsfähige Kosten sind die externen Beratungs- und Begutachtungskosten des Unternehmens für den Erst-Auditierungsprozess sowie für die erste und zweite Re-Auditierung.
6. Die Förderungshöhe ist abhängig von der Mitarbeiteranzahl des gesamten Unternehmens. Die max. Förderung des Familienreferates beträgt bei:
- 5 - 50 Mitarbeitern € 2.500
- 51 - 150 Mitarbeitern € 2.000
- ab 151 Mitarbeitern € 1.500
- Erste und zweite Re-Auditierung: 5 - 150 Mitarbeitern € 1.500,-- ab 151 Mitarbeitern € 1.000,--
7. Der Förderbetrag ist widmungsgemäß und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verwenden.
Die Förderung kann ab Beginn bis zum Abschluss des Auditierungsverfahrens beantragt werden.
Für die Förderzusage ist die Zuerkennung der Förderung von Familie & Beruf Management GmbH erforderlich.
Für die Auszahlung der Förderung des Familienreferates des Landes Kärnten zum Audit berufundfamilie, ist ein nachvollziehbarer VERWENDUNGSNACHWEIS vorzulegen und zwar:
- Originalrechnung AuditorIn
- Originalrechnung GutachterIn
- Überweisungsbelege (Original oder Onlinebanking)
- Aufstellung der bereits umgesetzten Maßnahmen bzw. der Maßnahmen, die noch umgesetzt werden