Beihilfe an natürliche Personen zur Bestreitung gestiegener Wohnkosten Link zur Förderung

Wohnkostenzuschuss ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss, der natürlichen Personen gewährt wird, um die gestiegenen Wohnkosten abzufedern. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527,
5010 Salzburg
066280420
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bauen-wohnen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) StF: BGBl. I Nr. 14/2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

7,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Abfederung gestiegener Wohnkosten

Referenznummer

1063486