Beihilfe an natürliche Personen zur Bestreitung gestiegener Wohnkosten Link zur Förderung

Wohnkostenzuschuss ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss, der natürlichen Personen gewährt wird, um die gestiegenen Wohnkosten abzufedern. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527,
5010 Salzburg
066280420
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bauen-wohnen

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) StF: BGBl. I Nr. 14/2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

7,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Abfederung gestiegener Wohnkosten

Referenznummer

1063486