Jahresöffnungszeitenbonus für elementare Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Link zur Förderung kopieren

Der Jahresöffnungszeitenbonus fördert die jährlichen Jahresöffnungswochen von elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Sport
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt
abt6.elementarbildung@ktn.gv.at

Die Auszahlung erfolgt 1x jährlich im Nachhinein im August. 

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz § 40
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063478