Elternbeitragsersatz Link zur Förderung kopieren

Ersatz der Elternbeiträge in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Sport
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt
abt6.elementarbildung@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Elterbeitragsersatz wird monatlich im Nachhinein zur Auszahlung gebracht. 

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063460

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