Errichtung der "Künstler:innenstadt Gmünd gemeinnützige Privatstiftung" - Beitrag des Landes Kärnten Link zur Förderung

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Tätigkeiten, die der allgemein zugänglichen Durchführung von Kunst und Kultur, insbesondere dem kulturellen Leben der BürgerInnen und BesucherInnen der Künstlerstadt Gmünd, dienen. Gründer der Stiftung sind die Erst- bis Sechststifter sowie 28 Kleinstifter. Erststifterin ist das Land Kärnten. 

Förderbar sind Projekte von natürlichen und juristischen Personen, die dem Stiftungszweck dienen müssen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
+435053634002
abt14.post@ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1063445