Errichtung der "Künstler:innenstadt Gmünd gemeinnützige Privatstiftung" - Beitrag des Landes Kärnten Link zur Förderung kopieren

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Tätigkeiten, die der allgemein zugänglichen Durchführung von Kunst und Kultur, insbesondere dem kulturellen Leben der BürgerInnen und BesucherInnen der Künstlerstadt Gmünd, dienen. Gründer der Stiftung sind die Erst- bis Sechststifter sowie 28 Kleinstifter. Erststifterin ist das Land Kärnten. 

Förderbar sind Projekte von natürlichen und juristischen Personen, die dem Stiftungszweck dienen müssen. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
+435053634002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063445