Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
Gemeinden
Persönliche Voraussetzungen gem. § 6 K-SHG:
- Hauptwohnsitz in Kärnten bzw.
- tatsächlicher Aufenthalt in Kärnten.
- Aufenthalts von Ausländern von mehr als 5 Jahren (Deutsche 1 Jahr - deutsch-österreichisches Führsorgeabkommen),
Ausnahmen möglich. - gewisse Personengruppen sind von dieser Leistung generell ausgeschlossen.
- Übertritt in Pension möglich (Lebensalter)
Unterlagen, die über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft geben, wie bspw.: Aufenthaltstitel, Nachweis der Arbeitssuche, Grundbuchauszüge, Nachweis jeglichen Kapitalvermögens (Barvermögen, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere ...), Einkommensnachweis, Mietvertrag, Familienzuschuss, Wohnbeihilfe, Scheidungs-/Unterhaltsurteile bzw. -vergleiche, Kontoauszüge, sowie alle anderen relevanten Unterlagen, welche die Einkommens- und Ausgabensituation betreffen. Unterlagen betreffend die Pensionsversicherung.