Tiroler Förderung von Unterkonstruktionen für Photovoltaikanlagen auf befestigten Flächen Link zur Förderung kopieren

Die Förderung zielt darauf ab, das multifunktionale Potential befestigter Flächen in Tirol für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu nutzen, um die lokale und regionale Energieerzeugung zu forcieren. 

Gefördert wird die Errichtung von Unterkonstruktionen für die Installation von Photovoltaikanlagen auf befestigten Flächen (Oberflächen mit Asphalt, Beton, Pflastersteinen, Rasenpflastersteinen, Kies/Schotter). Bauwerke oder Gebäude gelten nicht als befestigte Fläche. Die PV-Anlage muss mindestens 100 Kilowatt-Peak Modulspitzenleistung aufweisen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
+435125083202

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie "Förderung von Unterkonstruktionen für Photovoltaikanlagen auf befestigten Flächen", Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063361