Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz Link zur Förderung

Gefördert wird der Aufbau und der Betrieb der Qualitätssicherungsstelle "Kinderschutz". Die Maßnahme umfasst insbesondere

  • die Definition von Standards und Kriterien für die Verleihung und Rezertifierung von Gütesiegeln für Kinderschutzkonzepte und deren Evaluierung und Weiterentwicklung
  • Entgegennahme, Prüfung und Verleihung von Gütesiegeln
  • Anlaufstelle für die Beratung über Kinderschutzkonzepte
  • Aus- und Weiterbildung zu kinderschutzrelevanten Themen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/2 - Kinder- u. Jugendhilfe
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
+43 1 53115-633370
kjh@bka.gv.at
http://www.bka.gv.at

Keine Bearbeitungsgebühr

  • Vorlage von Originalrechnungen samt zughörigen Zahlungsbestätigungen über die Verwendung der Fördermittel

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,72 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen.
Verbesserung des Kinderschutzes in Einrichtungen

Referenznummer

1063353