Netzverlustkosten Link zur Förderung

Im Hinblick auf die starken Preissteigerungen auf dem Strommarkt sind die Kosten für die Netzverlustenergiebeschaffung signifikant angestiegen. Als Reaktion darauf wurde mit der Bestimmung des § 53 Abs 4 ElWOG 2010, BGBl I 110/2010, idF BGBl I 5/2023, ein Unterstützungsmechanismus zur Abfederung der Preissteigerungen geschaffen. Demnach sollen die Kosten der Netzbetreiber für die Beschaffung von Netzverlustenergie für das Jahr 2023 im Ausmaß von bis zu EUR 186/MWh durch Bundesmittel bedeckt werden. Die Verträge mit der Austrian Power Grid AG (APG), der Energy Services Handels- und Dienstleistungs GmbH (Energy Services) sowie den restlichen, individuell beschaffenden, Netzbetreibern regeln die Förderung der Beschaffung von Netzverlustenergie gemäß § 53 Abs 4 ElWOG 2010, BGBl I 110/2010, idF BGBl I 5/2023.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Stubenbastei 5, 1010 Wien, Abteilung VI/2
01/71162-0
vi-2@bmk.gv.at
https://www.bmk.gv.at/

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010); Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

558 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die Förderung senkt die Kosten der Netzverlustenergiebeschaffung und damit die von Entnehmer:innen zu entrichtenden Netzverlustentgelte.

Referenznummer

1063189