Netzverlustkosten Link zur Förderung

Im Hinblick auf die starken Preissteigerungen auf dem Strommarkt sind die Kosten für die Netzverlustenergiebeschaffung signifikant angestiegen. Als Reaktion darauf wurde mit der Bestimmung des § 53 Abs 4 ElWOG 2010, BGBl I 110/2010, idF BGBl I 5/2023, ein Unterstützungsmechanismus zur Abfederung der Preissteigerungen geschaffen. Demnach sollen die Kosten der Netzbetreiber für die Beschaffung von Netzverlustenergie für das Jahr 2023 im Ausmaß von bis zu EUR 186/MWh durch Bundesmittel bedeckt werden. Die Verträge mit der Austrian Power Grid AG (APG), der Energy Services Handels- und Dienstleistungs GmbH (Energy Services) sowie den restlichen, individuell beschaffenden, Netzbetreibern regeln die Förderung der Beschaffung von Netzverlustenergie gemäß § 53 Abs 4 ElWOG 2010, BGBl I 110/2010, idF BGBl I 5/2023.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Stubenbastei 5, 1010 Wien, Abteilung VI/2
01/71162-0
vi-2@bmk.gv.at
https://www.bmk.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 23.07.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010); Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

558 Mio. Euro

Wirkungsziele

Die Förderung senkt die Kosten der Netzverlustenergiebeschaffung und damit die von Entnehmer:innen zu entrichtenden Netzverlustentgelte.

Referenznummer

1063189