Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Hinblick auf die starken Preissteigerungen auf dem Strommarkt sind die Kosten für die Netzverlustenergiebeschaffung signifikant angestiegen. Als Reaktion darauf wurde mit der Bestimmung des § 53 Abs 4 ElWOG 2010, BGBl I 110/2010, idF BGBl I 5/2023, ein Unterstützungsmechanismus zur Abfederung der Preissteigerungen geschaffen. Demnach sollen die Kosten der Netzbetreiber für die Beschaffung von Netzverlustenergie für das Jahr 2023 im Ausmaß von bis zu EUR 186/MWh durch Bundesmittel bedeckt werden. Die Verträge mit der Austrian Power Grid AG (APG), der Energy Services Handels- und Dienstleistungs GmbH (Energy Services) sowie den restlichen, individuell beschaffenden, Netzbetreibern regeln die Förderung der Beschaffung von Netzverlustenergie gemäß § 53 Abs 4 ElWOG 2010, BGBl I 110/2010, idF BGBl I 5/2023.