Personen, die Wiener Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Ausgleichs- bzw. Ergänzungszulage sowie Arbeitslosengeld beziehen, Alleinerziehende und auch Personen mit GIS-Befreiung bzw. einer Kostenbefreiung oder –deckelung gem. §§ 72, 72a EAG sowie Personen, die Anspruch auf Krankengeld gem. § 41 AlVG, Rehabiliotationsgeld gem. §143a ASVG, Wiedereingliederungsgeld gem. § 143d ASVG, Übergangsgeld gem. § 306 oder § 199 ASVG oder § 164 GSVG oder Übergangsgeld gem. § 156 oder 148z BSVG haben.
Den Antrag auf Wiener Wohnungssicherung Plus können Sie von 4. September 2023 bis 30. Juni 2024 stellen. Innerhalb dieses Zeitraums könne Sie - unabhängig von der Höhe - nur 1 Antrag stellen.
Mit dem Antrag auf Wohnungssicherung Plus müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
Allgemeine Unterlagen:
- Lichtbildausweis der Person, die den Antrag stellt
- Bei Erwachsenenvertretung: Beschluss über die Erwachsenenvertretung
Nachweis über den Rückstand oder offene Betriebskosten und Nachweis als Mieter*in
- Mietvertrag aus dem Vermieter*in und Mieter*in eindeutig hervorgehen
- Offene Betriebskostenabrechnung, deren Ausstellungsdatum bei Antragstellung nicht älter als 60 Tage ist oder
- Offener Rückstandsnachweis bei der Entrichtung des Mietzinses oder Nutzungsentgeltes sowie der damit im Zusammenhang stehenden Nebenkosten. Das Ausstellungsdatum darf bei der Antragstellung nicht älter als 14 Tage sein.