Anschlussförderung ÖHT – Jungunternehmerförderung (NÖWTF) Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen bis € 500.000 durch einen Zuschuss unterstützt.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von

  • maximal 7,5 % (maximal € 37.500,‒) bei kleinen Unternehmen und
  • maximal 5 % (maximal € 25.000) bei mittleren Unternehmen

der förderbaren Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für NÖ Förderungen im Bereich Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

RICHTLINIE des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063114