Anschlussförderung ÖHT – Jungunternehmerförderung (NÖWTF) Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen bis € 500.000 durch einen Zuschuss unterstützt.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von

  • maximal 7,5 % (maximal € 37.500,‒) bei kleinen Unternehmen und
  • maximal 5 % (maximal € 25.000) bei mittleren Unternehmen

der förderbaren Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für NÖ Förderungen im Bereich Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

RICHTLINIE des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063114