COVID-19 - Impffinanzierung (Zweckzuschuss an Länder u. Gemeinden f. Corona-Schutzimpfung) Link zur Förderung

Der Bund leistet Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden für die Durchführung der COVID-19-Impfungen in der Höhe von 20 Euro pro nachweislich verabreichter Impfung.

Kostenersätze an Gemeinden werden im Wege der Länder bei der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geltend gemacht und im Wege der Länder ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I
1010 Wien, Stubenring 1
01/71100-866397
budgetabteilung@sozialministerium.at
https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

COVID-19-Impffinanzierungsgesetz (vom 1.7.2023)

Leistungsart

COVID-19 - sonstige Geldzuwendungen

Budgetiertes Volumen

40 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung von Infektionskrankheiten, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie unter Bedachtnahme spezieller Zielgruppen (z.B. Kinder).

Referenznummer

1063106