Mehr als drei Jahre lang haben Corona und die Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch Corona und eine Reihe von Corona-Maßnahmen Schäden entstanden sind. Die Landesregierung hat daher beschlossen, die im Zuge von Corona gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Schritte zu setzen, die entstandene Schäden – so gut dies möglich ist – wieder gut zu machen.
Gemäß dem Arbeitsübereinkommen der ÖVP Niederösterreich und der FPÖ Niederösterreich 2023-2028 hat der NÖ Landtag am 25. Mai 2023 die Errichtung und Einrichtung des „COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ in der Höhe von maximal 31,3 Millionen EUR mit Beschluss genehmigt.
Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2023 die Richtlinie zum „NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ beschlossen, welche die Grundlage für die Abwicklung der Fondsmittel darstellt.
Das Leistungsangebot besteht aus:
- Ausgleichszahlungen für Strafgelder, die aufgrund von Bestimmungen verhängt worden sind, die in der Folge vom VfGH aufgehoben wurden
- Zuschuss zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Strafgeldern
- Zahlung eines Betrages zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit Nachhilfe (Einsicht in die allgemeine Familienbeihilfe)
- Zahlung eines Betrages zum Ausgleich von Aufwendungen für Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche (Einsicht in die allgemeine Familienbeihilfe)
- Zuschuss für sonstige erforderliche Unterstützungen
- Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche
- Förderung von Vereinen, welche Leistungen anbieten, die zum Ziel haben sich für die Belange jener Menschen einzusetzen, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19 Impfungen oder COVID-19 Erkrankungen aufweisen.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Bürgerinnen und Bürgern
- Non-Profit-Organisationen