Schulstart Plus - Teuerungsausgleich zum Schulstart Link zur Förderung

Beziehungsberechtigte des Schulstartklar! Gutscheins erhalten auf Grund der Teuerung gem. § 3b LWA-G zusätzlich zum Schulstartklar! Gutschein eine Zuwendung in Höhe von EUR 150,00 pro bezugsberechtigter Person. Die Zuwendung wird jeweils im ersten Halbjahr 2024, 2025 und 2026 geleistet. Im Jahr 2024 ist diese Zuwendung ein Sodexo-Gutschein iHv EUR 150,00.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Gruppe B, Abteilung 5
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

45 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1063031