Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. im Bereich Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, o.ä.). Ebenso kann bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert werden.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Unternehmen
- Non-Profit-Organisationen
- Öffentlichen Einrichtungen