Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) FörderwerberInnen:
Als FörderungswerberInnen sind folgende EU-BürgerInnen zugelassen:
i) physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts, die eine aktive Gewerbeberechtigung zur Führung einer Bäckerei, einer Fleischerei, eines Gastronomiebetriebes, einer Konditorei oder eines Lebensmitteleinzelhandels mit Vollsortiment besitzen
ii) Sie dürfen nicht mehr als 15 VollzeitarbeitnehmerInnen am Investitionsstandort beschäftigen und dürfen nicht mehr als sieben Betriebsstandorte (inkl. Filialbetriebe) führen. SaisonarbeiterInnen werden nur entsprechend ihres Anteils an den Jahresarbeitseinheiten berücksichtigt, Lehrlinge werden in die Zahl der VollzeitarbeitnehmerInnen nicht eingerechnet. Diese Beschäftigungsobergrenze gilt in der Gemeinde des Investitionsstandortes.
b) förderbare Vorhaben und Kosten:
- Planung (exkl. eigene Bauplanung und eigene Bauaufsicht) und Beratung, soweit diese Honorare als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen
- Übernahme von Betrieben (Ablöse von Investitionsgütern)
c) Besitz einer aktiven und gültigen Gewerbeberechtigung zur Führung einer Bäckerei, einer Fleischerei, eines Gastronomiebetriebes, einer Konditorei oder eines Lebensmitteleinzelhandels mit Vollsortiment
d) Sachliche Voraussetzungen:
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorgelegt wird, der nachweist, dass einerseits das beantragte Investitionsvorhaben einer oder mehreren Branchen des Punktes 4.1. des gegenständlichen Landesförderprogrammes zuzuordnen ist.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.