Bildungsbonus WIR - Weiterbildung im Ruhestand Link zur Förderung

Mit dem "Bildungsbonus WIR - Weiterbildung im Ruhestand" unterstützt das Land Kärnten die Weiterbildung in der nachberuflichen Lebensphase. Der Zuschuss kann von Senior:innen mit Pensionsnachweis und Hauptwohnsitz in Kärnten beantragt werden.

Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses für eine absolvierte Weiterbildung pro Person und pro Kalenderjahr in der Höhe der tatsächlichen Kurskosten, maximal jedoch in der Höhe von € 100,- gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt
05053633083
abt13.generationen@ktn.gv.at

Prüfung der eingereichten Unterlagen, Nachweis Originalbelege (Kurskosten)

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Richtlinie für den Weiterbildungszuschuss „Bildungsbonus WIR – Weiterbildung im Ruhestand“

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1062819