Bildungsbonus WIR - Weiterbildung im Ruhestand Link zur Förderung kopieren

Mit dem "Bildungsbonus WIR - Weiterbildung im Ruhestand" unterstützt das Land Kärnten die Weiterbildung in der nachberuflichen Lebensphase. Der Zuschuss kann von Senior:innen mit Pensionsnachweis und Hauptwohnsitz in Kärnten beantragt werden.

Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses für eine absolvierte Weiterbildung pro Person und pro Kalenderjahr in der Höhe der tatsächlichen Kurskosten, maximal jedoch in der Höhe von € 100,- gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt
05053633067
abt13.lebenslangeslernen@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung der eingereichten Unterlagen, Nachweis Originalbelege (Kurskosten)

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Richtlinie für den Weiterbildungszuschuss „Bildungsbonus WIR – Weiterbildung im Ruhestand“

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1062819

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