Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 Link zur Förderung

Die Förderung richtet sich an durchführende Trägerorganisationen (Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 - KOST AB18).

Diese verfolgen das Ziel, das gesamte Unterstützungssystem im Bereich der AusBildung bis 18 zu überblicken, alle Zielgruppen der Ausbildungspflicht bestmöglich zu informieren und die einzelnen Angebote zur Erreichung der größtmöglichen Wirksamkeit systemübergreifend zu vernetzen und zu koordinieren.

Insbesondere ausbildungspflichtige Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte werden im Rahmen der administrativen Fallbegleitung des Meldesystems der AB18 von den KOST AB18 bei der Berufsfindung und bei der Suche nach Ausbildungs- und Unterstützungsangeboten gezielt begleitet und beraten, um längere ausbildungsfreie Zeiten und Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Die KOST AB18 sind auch für die regionale Prozessbegleitung der AusBildung bis 18 zuständig und tragen mit Datenaufarbeitungen, Projekt-Evaluierungen, fachspezifischen Workshops und Vorträgen sowie Analyseberichten einen wesentlichen Beitrag zum Monitoring und zur Qualitätssicherung der Umsetzung der gesetzlichen Ausbildungspflicht in Österreich bei.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialministeriumsservice
https://www.sozialministeriumservice.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Ausbildungspflichtgesetz idgF und Behinderteneinstellungsgesetz idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Reduzierung früher Ausbildungsabbrüche durch Identifikation, Information, Begleitung und Vermittlung von ausbildungspflichtverletzenden Jugendlichen in Ausbildung oder Betreuung
Qualitätssicherung des Unterstützungssystems AusBildung bis 18

Referenznummer

1062751