Beiträge zur Nachschaffung und Haltung vom Zuchttieren Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Maßnahmen zur Gewährleistung des Zuchttier-Bestandes.


Die Höhe der Förderung für die Nachschaffung und Haltung vom Zuchttieren richtet sich nach der für die jeweilige Tiergattung marktüblichen Anschaffungskosten sowie nach den im Rahmen der Haltung zu tätigenden Aufwendungen.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2100
behoerde@villach.at
https://villach.at/stadt-service/tiere/tierzuchtfoerderung

Rechtsgrundlage

Bereichs-Subventionsordnung Land- und Forstwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1062710