Förderung von Projekten zur Bewusstseinsbildung von Kindern und Erwachsenen zu Kinderrechten Link zur Förderung

Gefördert werden Projekte, die der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Kinderrechten dienen.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt - Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/6 Familienrechtspolitik und Kinderrechte
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
kinderrechte@bka.gv.at

Keine Bearbeitungsgebühr

Zahlungen erfolgen nach Zustandekommen eines Förderungsvertrags.

  • Vorlage von Originalrechnungen und zugehörigen Zahlungsbestätigungen über die Verwendung der gewährten Fördermittel samt Belegaufstellung
  • Vorlage des Projektberichtes über die geförderte Leistung

Rechtsgrundlage

ARR 2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0,17 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen.

Referenznummer

1062686