Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Geldleistung; KTN
Kärnten
Die Leistungen der Sozialhilfe des Landes Kärnten sollen die notwendigen Bedürfnisse von Personen decken, die sich in sozialen Notlagen befinden und von einer dadurch bedingten sozialen Ausgrenzung bedroht sind, durch Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und einem Beitrag zur Befriedigung des Wohnbedarfs ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, soziale Notlagen und dadurch bedingte soziale Ausgrenzung vermeiden, Personen befähigen und durch Anreize unterstützen, soziale Notlagen möglichst aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden, die (Wieder-)Eingliederung von arbeitsfähigen Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben fördern, integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen.