Sozialhilfe - Wohnen, Geldleistung; KTN Link zur Förderung kopieren

Die Leistungen der Sozialhilfe des Landes Kärnten sollen

  1. die notwendigen Bedürfnisse von Personen decken, die sich in sozialen Notlagen befinden und von einer dadurch bedingten sozialen Ausgrenzung bedroht sind,
  2. durch Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und einen Beitrag zur Befriedigung des Wohnbedarfs ein menschenwürdiges Leben ermöglichen,
  3. soziale Notlagen und dadurch bedingte soziale Ausgrenzung vermeiden,
  4. Personen befähigen und durch Anreize unterstützen, soziale Notlagen möglichst aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden,
  5. die (Wieder-)Eingliederung von arbeitsfähigen Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben fördern,
  6. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt
Spanheimergasse 2
9100 Völkermarkt
050 536-65687
bhvk.sicherheit@ktn.gv.at
http://soziales.ktn.gv.at

Stadt Villach
Italiener Straße 7 (1. Stock)
9500 Villach
+43 4242 205 3300
soziales@villach.at
http://www.villach.at

Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan
Hauptplatz 28
9300 St. Veit an der Glan
050 536-68000
post.bhsv@ktn.gv.at
http://soziales.ktn.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Villach
Meister-Friedrich-Straße 4
9500 Villach
050 536-61143
bhvl.sozialamt@ktn.gv.at
http://soziales.ktn.gv.at

Magistrat Klagenfurt
Bahnhofstraße 35
9010 Klagenfurt am Wörthersee
+43 463 537
soziales@klagenfurt.at
http://www.klagenfurt.at/stadtservice/soziales

Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau
Tiroler Straße 13
9800 Spittal an der Drau
050 536-62286
bhsp.sozialamt@ktn.gv.at
http://soziales.ktn.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg
Am Weiher 5/6
9400 Wolfsberg
050 536-66000
bhwo.sozialamt@ktn.gv.at
http://soziales.ktn.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt
Völkermarkter Ring 19
9010 Klagenfurt am Wörthersee
050 536-64176
bhkl.sozialamt@ktn.gv.at
http://soziales.ktn.gv.at

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziale Sicherheit
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050 536-14617
abt4.post@ktn.gv.at
http://soziales.ktn.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Hermagor
Hauptstraße 44
9620 Hermagor
050 536 63450
bhhe.sozialamt@ktn.gv.at
http://soziales.ktn.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen
Milesistraße 10
9560 Feldkirchen in Kärnten
050 536-67247
bhfe.sozialamt@ktn.gv.at
http://soziales.ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Gebühren und keine weiteren Kosten.

Rechtsgrundlage

§ 12 Kärntner Kärntner Sozialhilfegesetz 2021 - K-SHG 2021, LGBl. Nr. 107/2020, zuletzt in der Fassung LGBl. 29/2023 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Die Möglichkeit der Sozialhilfe ist für jeden Kärnter und jede Kärntnerin jederzeit gegeben.

Referenznummer

1062645

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