COVID-19 Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich (1.7.2023) Link zur Förderung

Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers durchzuführen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
christian.philipp@sozialministerium.at

Rechtsgrundlage

§§ 747 ASVG, 384 GSVG, 378 BSVG, 263 B-KUVG

Leistungsart

übrige Leistungen - COVID-19

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

COVID-19 Leistung
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1062579