COVID-19 Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich (1.7.2023) Link zur Förderung

Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers durchzuführen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
christian.philipp@sozialministerium.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 23.07.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 747 ASVG, 384 GSVG, 378 BSVG, 263 B-KUVG

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

COVID-19 Leistung
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1062579