COVID-19 Test im niedergelassenen Bereich (ab 1.7.2023) Link zur Förderung

Die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Vertragsambulatorien für Labormedizin sind berechtigt, bei den nach diesem Bundesgesetz krankenversicherten Personen und deren anspruchsberechtigten Angehörigen Tests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV‑2 (COVID-19-Test) durchzuführen, sofern bei der betreffenden Person Symptome vorliegen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermuten lassen.

Bei Testungen ist ein Antigentest durchzuführen. Nach jedem fünften positiven Testergebnis eines Antigentests ist von der jeweiligen Vertragspartnerin/dem jeweiligen Vertragspartner zusätzlich eine Probe für einen PCR-Test zu entnehmen und an ein Vertragsambulatorium für Labormedizin oder eine Vertragsfachärztin/einen Vertragsfacharzt für Labordiagnostik zur laboranalytischen Auswertung zu übermitteln.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
christian.philipp@sozialministerium.at

Rechtsgrundlage

§§ 742 ASVG, 380 GSVG, 374 BSVG, 261 B-KUVG

Leistungsart

übrige Leistungen - COVID-19

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

COVID-19 Leistung
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1062561