Förderung von Einzelvorhaben und Jahrestätigkeiten im Bereich Film, Mode und Design Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Wien Kultur fördert Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung. Unterstützt werden Kunstschaffende und Institutionen im Bereich Film, Mode und Design, die Wien in künstlerischer Sicht besonders hervorheben.

Im Bereich der Filmherstellung werden Experimentalfilme, Dokumentarfilme sowie Kurz- und Spielfilme gefördert, die vorrangig in Wien gedreht werden.

Der Förderschwerpunkt der Filmherstellung (Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung) liegt bei kommerziell schwierigen Filmen:

  • Ein Film ist kommerziell schwierig oder mit knappen Mitteln erstellt, wenn er nur eine geringe Marktakzeptanz erwarten lässt und seine Chancen auf wirtschaftliche Verwertung als begrenzt qualifiziert werden müssen.
  • Ein Film ist kommerziell schwierig wegen seines experimentellen Charakters oder weil er aufgrund seines Inhalts, seiner Machart, seiner künstlerischen und/oder technischen Gestaltung oder seines kulturellen Anspruchs in hohem Maße mit Risiken behaftet ist.

Eine Förderungsautomatik ist nicht gegeben, das bedeutet, dass eine Projektentwicklungsförderung keine Herstellungsförderung und Verwertungsförderung zur Folge hat.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien Kultur (Magistratsabteilung 7)
1080 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 5
+43 1 4000 8007
post@ma07.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

jährliche Gemeinderatsbeschlüsse oder jährliche Beschlüsse des Gemeinderatsausschusses für Kultur und Wissenschaft; Richtlinien der Stadt Wien Kultur mit der GZ 604142-2023 (bzw. die GKU 624608-2023) beschlossen am 20.6.2023 vom Gemeinderat
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1062538

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